Beschlussvorlage - 06/2026/01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

  1. Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen dürfen ab Beschlussdatum umgesetzt werden.

 

  1. Der Stellenplan ist bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026/2027 zugrunde zu legen.

 

  1. Der in der heutigen Sitzung zu beschließende Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 gilt bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026/2027 der Gemeinde Kargow.

 

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Sachverhalt

Der Stellenplan stellt die personalwirtschaftliche Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde im Haushaltsjahr dar.

Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung ist es erforderlich, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 bereits vor Beschluss der Haushaltssatzung 2026/2027 zeitlich vorgezogen zu beschließen.

 

Durch den frühzeitigen Beschluss des Stellenplanes wird die Möglichkeit eröffnet, notwendige personalwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Stellenausschreibungen, rechtzeitig vorzunehmen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von längeren Stellenbesetzungsverfahren erforderlich.

 

Der zu beschließende Stellenplan 2026 ist Grundlage für die Aufstellung der Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026/2027 und wird dort vollständig berücksichtigt.

Die haushaltsrechtliche Abwicklung der Personalaufwendungen/-auszahlungen erfolgt entsprechend den geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen

 

 


Stellenplan:

 

 

Folgende Änderungen sind im Stellenplan 2026 berücksichtigt:

 

 

Die Veränderungen ergeben sich insbesondere im Produkt 57503 „Kommunaler Fremdenverkehr/Tourismus“ und sind erforderlich für die notwendig gewordene Einstellung von Mitarbeitern in der Infostelle.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nachfolgende finanzielle Auswirkungen werden den Haushalt 2026/2027 beeinflussen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

2026: vorläufige HH-Führung, Berücksichtigung erfolgt im Haushalt 2026/2027

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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