Beschlussvorlage - 22/2025/54

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß § 39 Absatz 3 Satz 4 KV M-V die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Instandsetzung der Wohnung im 3. OG links in der Ringstraße 13.

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Sachverhalt

Eine Einwohnerin der Gemeinde Hohen Wangelin benötigt dringend eine Wohnung. Es war jedoch im vorhandenen Wohnungsbestand keine Wohnung sofort bezugsfertig. 

 

Für die Instandsetzung einer Wohnung oberhalb der durch Beschluss festgelegten Wertgrenzen ist eine Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig. Zu diesem Zeitpunkt, als eine Entscheidung getroffen werden musste, war jedoch bereits die Ladefrist für die Gemeindevertretersitzung abgelaufen und eine Tischvorlage auch rechtlich nicht möglich. 

Damit jedoch sofort mit den Instandsetzungarbeiten begonnen werden konnte und aufgrund der Dringlichkeit kein zeitlicher Verzug eintritt, hat der Bürgermeister von seinem Recht aus § 39 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) Gebrauch gemacht und in diesem Fall anstelle der Gemeindevertretung über die Instandsetzungmaßnahme entschieden. Das eingegangene Angebot für die Instandsetzung des Fußbodens und die Malerarbeiten in der gesamten Wohnung liegt, auch aufgrund des hohen Sanierungs-/Instandsetzungbedarfs bei 18.522,23 Euro .

Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 4 KV M-V bedarf diese Entscheidung der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

  Durch diesen Beschluss keine.

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