Beschlussvorlage - 06/2025/51

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden städtebaulichen Vertrag mit der AD Kargow GmbH zum VB-Plan Nr. 8 „Solarpark-Kargow Unterdorf 2“ in der heute vorliegenden Form. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde hatte am 19.10.2021 einen Aufstellungsbeschluss zum VB-Plan Nr. 6, auf Antrag der AQUISO GmbH gefasst. Diese wollte auf Ackerflächen in der Gemeinde Kargow eine Freiflächensolaranlage errichten. Am 20.09.2022 fand eine Bürgerinformations-veranstaltung zum geplanten Projekt statt (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Im Juli 2023 wurde ein Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium eingereicht.. Danach ging es leider nicht voran mit dem Planverfahren. Mittlerweile hat die AD Kargow GmbH das Projekt von Aquiso übernommen.

Aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 6 sind nun eigentlich 2 Planverfahren entstanden. Ein Teil der Fläche, die dem Bergrecht unterliegt ist rausgelöst worden und behielt die Bezeichnung B-Plan Nr. 6. Aus dem unteren Bereich Richtung Bahnstrecke ist nun der B-Plan Nr. 8 geworden.

Der anliegende Vertrag regelt die Kostentragung der Bauleitplanung für den VB-Plan Nr. 8 durch den Vorhabenträger (AD Kargow GmbH). Für den VB-Plan Nr. 6 gibt es bereits einen städtebaulichen Vertrag. Zu gegebener Zeit wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem weiterführende, notwendige Regelungen zum Planverfahren festgesetzt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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