Beschlussvorlage - 06/2025/49
Grunddaten
- Betreff:
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vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Solarpark Kargow - Unterdorf an der Bahn" - Änderung des Geltungsbereiches
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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20.01.2026
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 “Solarpark Kargow- Unterdorf an der Bahn”.
Der neue Geltungsbereich umfasst in der Flur 1, Gemarkung Kargow in Gänze die Flurstücke 362/2, 366/2 und 373 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 367. Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
Die Planungsabsicht wird durch die Änderung des Geltungsbereiches nicht verändert.
Sachverhalt
Die Gemeinde Kargow hat in öffentlicher Sitzung am 07.10.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 “Solarpark Kargow Unterdorf an der Bahn” der Gemeinde Kargow beschlossen.
Der bereits beschlossene Geltungsbereich des VB-Plan Nr. 8 soll nun erweitert werden um Flächen nördlich der Bahnstrecke Waren – Neustrelitz und um die westlich gelegenen Flurstücke 362/2 und 366/2. Bei der Erweiterungsfläche nördlich der Bahnstrecke handelt es sich um nach § 35 BauGB privilegierte Flächen entlang eines 110 m breiten Streifens parallel nördlich der Bahnstrecke. Hierfür liegt dem Vorhabenträger bereits eine Baugnehmigung vor.
Für eine bessere Bebaubarkeit des gesamtes, neuen Geltungsbereiches soll dieser Streifen nun aber in den Bebauungsplan integriert werden. Dies ermöglicht eine bessere Gestaltung und Gesamtbetrachtung der Projektfläche.
Für die Flächen außerhalb des 110 m breiten Streifens wird seitens des Wirtschaftministeriums M-V eine positive Bescheidung auf den von der Gemeinde eingereichten Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung (ZAV-Antrag) aus 2021 in Aussicht gestellt.
Der neue räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezognenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 28,9 ha. Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine zurzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.
Die Photovoltaikfreiflächenanlage ist nur als zeitlich begrenzte Zwischennutzung zulässig. Als Folgenutzung wird die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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374,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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417,3 kB
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