Beschlussvorlage - 06/2025/47

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 29 „Am kleinen Meer” der Gemeinde Rechlin keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Das Plangebiet soll zukünftig als reines Wohn- und Mischgebiet mit der entsprechenden

Wohnbebauung und notwendigen Nebenanlagen genutzt werden können. Dazu sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, als verbindliche Bauleitplanung, auf der Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

Eine ehemalige Kasernenfläche soll überplant und einer Nutzung zugeführt werden. Eine be-

reits bestehende bauliche Anlage im Außenbereich soll umgenutzt und ebenfalls einer Nut-

zung zugeführt werden.

 

Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen sind.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter: Protected link to amt-roebel-mueritz.de eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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