Beschlussvorlage - 33/2025/70

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grabowhöfe beschließt gemäß § 60 Abs.5 Satz 1 der Kommunalverfassung MV über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Grabowhöfe.

Den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wird zugestimmt.

 

Ergebnisrechnung:

Das Jahresergebnis 2024 beträgt nach Veränderung der Rücklagen

-295.641,04 

Ergebnis per 31.12.2024

938.908,68 €

Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik erreicht.

 

Finanzrechnung:

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-241.602,09 €

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2024

788.535,46 €

Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung wurde gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik erreicht.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters, hierzu bedarf es eines gesonderten Beschlusses. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Grabowhöfe gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht zusammengefasst. Mit dem Prüfbericht wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Grabowhöfe für das Jahr 2024 in der Fassung vom 25.11.2025. Gemäß § 60 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

siehe Jahresabschluss 2024

 

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Anlagen

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