Beschlussvorlage - 00/2025/21
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung über die Dringlichkeitsentscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahren zur Lieferung von elektrischer Energie für das Amt Seenlandschaft Waren mit seinen zwölf amtsangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2026/2027/2028 durch den Amtsvorsteher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Seenlandschaft Waren
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss genehmigt nach § 138 Abs. 3 KV M-V die Eilentscheidung des Amtsvorstehers zur Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von elektrischer Energie ab dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 für die Versorgungder Liegenschaften und Einrichtungen der 12 Gemeinden des Amtes Seenlandschaft Waren
Sachverhalt
Die Versorgung der Liegenschaften und Einrichtungen der 12 Gemeinden des Amtes Seenlandschaft Waren mit elektrischer Energie muss für den Zeitraum ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 sichergestellt werden. Der bestehende Liefervertrag endet am 31.12.2025. Zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Anschlussversorgung ist die Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens erforderlich. Das geschätzte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 1,4 Mio.€ für 319 Abnahmestellen über die geplante Vertragslaufzeit.
Die 12 amtsangehörigen Gemeinden haben bereits dem Amtsvorsteher per Beschluss die Ermächtigung übertragen, dem wirtschaftlichsten Energieanbieter den Zuschlag zu erteilen.
Ein bereits durchgeführtes Vergabeverfahren, einen externen Dienstleister für das Vergabeverfahren zur Beschaffung von elektrischer Energie zu beauftragen, ist aus wirtschaftlichen Gründen erfolglos geblieben. Die Verwaltung beabsichtigt folglich, das Vergabeverfahren selbst über eine elektronische Vergabeplattform durchzuführen.
Da der Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte ist, ist ein EU-weites Vergabeverfahren nach den Vorgaben des GWB und der VgV durchzuführen. Die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sind zu beachten. Gemäß § 134 Abs. 2 Satz 3 und entsprechender Anwendung des § 22 Absatz 4a der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet der Amtsausschuss über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Aufgrund der zeitlichen Abfolge und das notwendige Vergabeverfahren zu beschleunigen hat der Amtsvorsteher gem. § 138 Abs. 3 KV M-V über eine äußerste Dringlichkeit über die Einleitung des Vergabeverfahrens entschieden.
Der Amtsvorsteher hat entschieden, dass das Vergabeverfahren mit folgenden Kriterien eingeleitet wird:
- dass nach erfolgreicher Auswertung der eingegangenen Angebote, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag für die Lieferung von elektrischer Energie für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 zu erteilen ist,
- dass als Zuschlagskriterium der Preis mit 100% zu werten ist,
- dass auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien zu verzichten ist.
Die Kosten des Ausschreibungsverfahrens über eine elektronische Vergabeplattform belaufen sich auf 46,41 Euro. Die Kosten sind im Haushalt vorgesehen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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69,4 kB
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