Beschlussvorlage - 31/2025/37

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 06 „Solarpark Kargow Unterdorf 2” der Gemeinde Kargow keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die D&K Entwicklungs GmbH hat bei der Gemeinde Kargow die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde befürwortet und beginnt nun mit dem Verfahren zur Entwurfsbeteiligung. Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB aufeinander abzustimmen sind.

Zum Vorentwurf des heute benannten Planes hat die Gemeinde bereits mit Beschluss vom 20.02.2025 keine Anregeungen und Hinweise geäußert

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html (Rubrik: Verwaltung und Politik, Bauleitplanung, Gemeinde Kargow) eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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