Beschlussvorlage - 31/2025/35
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte zu "Windenergiegebieten" (Entwurf - Stand 09/2025)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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13.11.2025
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf (Stand 09/2025 – einsehbar unter: https://www.region-seenplatte.de/media/custom/3148_893_1.PDF?1759396329) der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte zu “Windenergiegebieten" folgende Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken: …
(Bitte durch den Protokollanten in die Sitzungsniederschrift aufnehmen lassen)
Sachverhalt
Mit der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte wird das Ziel verfolgt, die raumordnungsrechtlich gesicherten Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweiten. Im Regionalen Raumentwicklungs-programm Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2011 sind derzeit ca. 2.738 ha rechtswirksam als Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Das entspricht ca. 0,5 % der Regionsfläche entsprechend dem Gebietsstand im Jahr 2009. Dieser Flächenanteil genügt nicht, um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Um bis zum Jahr 2045 die Treibhausgasneutralität in Deutschland sicherzustellen, müssen in der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte bis spätestens zum 31.12.2032 mindestens 2,1 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.
Dieser Flächenbeitrag kann entsprechend dem Windenergieflächenbedarfsgesetz auf zwei verschiedene Weisen erreicht werden:
- durch einen spätestens ab dem Jahr 2028 ohne raumordnungsrechtliche Steuerung ablaufenden Zubau von Windenergieanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (Privilegierung von Windenergieanlagen)
oder
- durch eine über einen Raumordnungsplan gesteuerte Entwicklung, bei der die Flächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung überörtlicher und örtlicher Gesichtspunkte überwiegend vorab ausgewählt und planerisch gesichert werden.
Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte verfolgt das Ziel, den letztgenannten Weg der raumordnungsrechtlich gesteuerten und damit geordneten Entwicklung zu gehen. Darüber hinaus soll auch eine Inanspruchnahme der Landschaft durch die Windenergienutzung über das zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele notwendige Maß hinaus vermieden werden.
Am 18. September 2025 wurde auf der 63. Verbandsversammlung mit dem Beschluss VV 2/25 der Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes sowie der Entwurf des Umweltberichtes für die Beteiligung nach § 9 Absatz 2 ROG freigegeben.
Zu den Entwurfsunterlagen gehören der Planentwurf einschließlich der Festlegungs- und Erläuterungskarte im Maßstab 1:100.000, eine tabellarische Übersicht der wesentlichen Ergebnisse der Beteiligung nach § 9 Absatz 1 ROG und der Entwurf des Umweltberichts. Vom 13. Oktober bis zum 12. Dezember 2025 können die Öffentlichkeit und die in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Stellungnahmen zum Planentwurf und dem dazugehörigen Entwurf des Umweltberichtes abgeben.
Die Unterlagen sind hier einsehbar:
https://www.region-seenplatte.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-des-Regionalen-Raumentwicklungsprogrammes/
Die Gemeinden Schloen-Dratow, Groß Plasten und Peenehagen sind von dem Windeignungsgebiet Nr. 67 betroffen, siehe anliegende Karte.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,8 kB
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