Beschlussvorlage - 06/2025/46
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Schenkung - Seilbahn System - für den Spielplatz OT Kargow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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02.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Schenkung in Höhe von 6.685,34 € vom Gemeinsam Leben Kulturverein Kargow e.V., Federower Str. 9, 17192 Kargow.
Verwendungszweck: Seilbahn für den Spielplatz am Gemeindehaus in Kargow.
Die Verbuchung erfolgt auf den Produktsachkonten (PSK) 36601.23159 und auf dem PSK 36601.0739.
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. In diesem Fall warb der Bürgermeister eine Schenkung vom Gemeinsam Leben Kulturverein Kargow e.V., Federower Straße 9, 17192 Kargow, in Höhe von 6.685,34 € für ein Seilbahnsystem für den Spielplatz am Gemeindehaus in Kargow ein. Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen. Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet und öffentlich bekannt gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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872,1 kB
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