Beschlussvorlage - 06/2025/45

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Schenkung in Höhe von 2.618,00 € vom Gemeinsam Leben Kulturverein Kargow e.V., Federower Str. 9, 17192 Kargow.

Verwendungszweck: Wanderhütte für den Spielplatz OT Speck.
Die Verbuchung erfolgt auf den Produktsachkonten (PSK) 36601.23159 und auf dem PSK 36601.0739.

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. In diesem Fall warb der Bürgermeister eine Schenkung vom Gemeinsam Leben Kulturverein Kargow e.V., Federower Straße 9, 17192 Kargow, in Höhe von 2.618,00 € für eine Wanderhütte für den Spielplatz OT Speck ein. Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen. Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendetund öffentlich bekannt gegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x 

Nein

 

Ja, PSK

36601.0739 36601.23159

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 2.618,00 

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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