Beschlussvorlage - 24/2025/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 360,00 € von Christoph Weber und Jana Hennig für die Anschaffung eines Traktors in der Gemeinde Klocksin.

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Sachverhalt

Am 04.11.2025 ging eine Spende in Höhe von 360,00 € von Christoph Weber und Jana Hennig auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde "Spende Traktoranschaffung" angegeben.

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme entscheidet gemäß § 44 Abs. 4 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.

Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 5 und 6 KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 X

Nein

 

Ja, PSK      

11405.23159-10 11405.09100-10

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 360,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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