Beschlussvorlage - 24/2025/32
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die Anschaffung eines Traktors
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Janine Lux
- Beteiligt:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen; Bau- und Ordnungsamt
- Einbringer:
- Frau Lux
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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26.11.2025
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Sachverhalt
Am 04.11.2025 ging eine Spende in Höhe von 360,00 € von Christoph Weber und Jana Hennig auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde "Spende Traktoranschaffung" angegeben.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme entscheidet gemäß § 44 Abs. 4 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.
Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Abs. 4 Satz 5 und 6 KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.
