Beschlussvorlage - 24/2025/29
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächensolaranlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EEG 2023 (vB-Plan Nr. 2 - SO Photovoltaikanlage Lütgendorf)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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26.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt das anliegende Vertragsangebot der Energiepark Linstow GmbH, 19053 Schwerin zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Solarfreiflächenanlagen (gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EEG) zu der Anlage auf den Grundstücken des in Planung befindlichen, vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 2 „SO Photovoltaikanlage Lütgendorf“, anzunehmen.
Mit der Annahme und Gegenzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich die Energiepark Linstow GmbH, der Gemeinde Klocksin eine jährliche Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh (0,2 Cent der jährlich eingespeisten Strommenge kWh), ohne Gegenleistung, für die auf dem Gemeindegebiet befindliche Solaranlage, entsprechen des anliegenden Vertrages zu zahlen.
Sachverhalt
Die Energiepark Linstow GmbH plant die Errichtung einer Freiflächensolaranlage im Ortsteil Lütgendorf (vB-Plan Nr. 2). Durch die Änderung des Baugesetzbuches und die damit in Verbindung stehende Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im 110 m angrenzenden Bereich an Schienenwegen, wird der Bebauungsplan nicht weitergeführt. Der Vorhabenträger will die Bebauung nun über einen Bauantrag realisieren.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind finanziell beteiligen. Da sich die Energiepark Linstow GmbH hiermit nun dazu bereit erklärt, würde die Gemeinde demgemäß eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh, ohne Gegenleistung erhalten. Wenn die Gemeinde gewillt ist das Angebot anzunehmen, wird der Betrag jährlich ausgezahlt, für mindestens 20 Jahre (+ 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption).
Kalkuliert wurde mit ca. 8.714.160 kWh/pro Jahr – dies ergibt einen jährlichen Auszahlungsbetrag in Höhe von ca. 17.428,32 € (ab 2027 – da im 4. Quartal 2026 die Inbetriebnahme geplant ist).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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