Beschlussvorlage - 22/2025/50
Grunddaten
- Betreff:
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Stattgabe des Widerspruchs des LVB zu TOP 21 Sitzung vom 30.09.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- LVB
- Bearbeiter:
- Jens Bürger
- Einbringer:
- Bürger, Jens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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04.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2025 dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss TOP 21 vom 30.09.2025 – Ruhenlassen des Bürgermeisteramtes für die Dauer der Überprüfung der Unterlagen der Wohnungsverwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes- stattzugeben.
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Sachverhalt
Gemäß § 142 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist der leitende Verwaltungsbeamte verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen der Gemeindevertretungen zu widersprechen.
Der Beschluss vom 30.09.2025 zu TOP 21 ist rechtswidrig, weil die Gemeindevertretung keine Befugnis hat, über die Ausübung des Bürgermeisteramtes zu entscheiden. Insbesondere kann die Gemeindevertretung nicht beschließen, dass der Bürgermeister sein Amt für einen festgelegten Zeitraum nicht ausüben darf.
