Beschlussvorlage - 22/2025/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2025 dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss TOP 21 vom 30.09.2025 – Ruhenlassen des Bürgermeisteramtes für die Dauer der Überprüfung der Unterlagen der Wohnungsverwaltung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes- stattzugeben.

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Sachverhalt

Gemäß § 142 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist der leitende Verwaltungsbeamte verpflichtet, rechtswidrigen Beschlüssen der Gemeindevertretungen zu widersprechen.

 

Der Beschluss vom 30.09.2025 zu TOP 21 ist rechtswidrig, weil die Gemeindevertretung keine Befugnis hat, über die Ausübung des Bürgermeisteramtes zu entscheiden. Insbesondere kann die Gemeindevertretung nicht beschließen, dass der Bürgermeister sein Amt für einen festgelegten Zeitraum nicht ausüben darf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

keine

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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