Beschlussvorlage - 31/2025/33
Grunddaten
- Betreff:
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- Überplanmäßige Auszahlung -
Sanierung Bushaltestelle Schwastorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Kati Meier zu Ummeln
- Einbringer:
- Meier zu Ummeln
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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13.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlung in Höhe von 7.000 € auf dem Produktsachkonto 54201.523391/723391. Die Deckung erfolgt über folgendes Produktsachkonto: PSK 11408.56251/76251_22 (Planungsleistungen Vorbau Wohngebäude am Anger 14 Neu Schloen).
Sachverhalt
Im Zuge der Sanierung der Bushaltestelle in Schwastorf in Fachwerkbauweise wurde die Firma Bauservice Martin Wiese von der Gemeinde Schloen – Dratow beauftragt, die untere Holzschwelle der Konstruktion zu erneuern. Für die Erneuerung der Holzschwelle war die Entfernung sowie die Erneuerung des vorhandenen Mauerwerkes erforderlich.
Diese Maßnahme wurde auf Grundlage des bei Auftragsvergabe bekannten Schadensbildes beauftragt.
Nach der Demontage der Verkleidungen und der Freilegung der Schwelle wurde festgestellt, dass zusätzlich mehrere Gefache des Fachwerks stark beschädigt bzw. morsch sind. Diese Schäden waren im Vorfeld aufgrund der baulichen Verkleidungen nicht sichtbar und konnten erst während der Ausführung festgestellt werden.
Die Instandsetzung bzw. der Austausch dieser Gefache erfordert spezielles handwerkliches Know-how im Bereich des traditionellen Holzbaus (Zimmererarbeiten). Da es sich um ein anderes Gewerk handelt, das nicht vom ursprünglichen Auftragnehmer ausgeführt werden kann, ist die Beauftragung eines Zimmererfachbetriebs erforderlich.
Diese Kosten waren im ursprünglichen Haushaltsansatz nicht eingeplant und machen daher eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erforderlich. Die Deckung erfolgt über folgendes Produktsachkonto 11408.56251/76251_22.
Da die Wertgrenze gem. Hauptsatzung der Gemeinde Schloen - Dratow überschritten wird, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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