Beschlussvorlage - 31/2025/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Schloen – Dratow beschließt für die Realisierung des Vorhabens „Wiedervernässung Rohrteich Schloen“ die Umsetzung der Planungsvariante 2.

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Sachverhalt

Im Rahmen der Vorplanung zum Projekt „Wiedervernässung Rohrteich Schloen“ wurden zwei Varianten zur Umsetzung des Vorhabens entwickelt. Beide wurden am 02.10.2025 im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert.

Die Planungsvariante 1 beinhaltet die Anhebung des Wasserstandes in der Rohrteichniederung durch Auslenkung der Ostpeene in die Moorfläche sowie Rückhalt von Grundwasseraustritten in der Niederung

Erforderliche Maßnahmen:

Die Planungsvariante 2 beinhaltet die Anhebung des Wasserstandes in der Rohrteichniederung durch Verlängerung der Fischtreppe in das Oberwasser der Ostpeene sowie Rückhalt von Grundwasseraustritten in der Niederung

Erforderliche Maßnahmen:

  • Aufstau Rohrteich um 0,5m auf 43,5m NHN durch Verlängerung der vorhandenen Fischtreppe in Naturbauweise
  • Rückbau der Gräben
  • Vernässung auf insgesamt ca. 23 ha, davon 10 ha >30cm (max 1,0m)

Beide Varianten 1 und 2 enthalten die Reaktivierung des Quellmoores!

  • Kammerung/ Komplettverfüllung von Gräben (13 Plomben je 10 m, 600 m Verfüllung)
  • Bodenentnahme auf ca. 1,4-2ha (0,3 m tief)
  • Rückbau Rohrleitungen
  • Errichtung einer Furt

Nach öffentlicher Abstimmung und unter Berücksichtigung ökologischer sowie fachlicher Gesichtspunkte wird die Variante 2 „Anstau des Rohrteiches“ als Vorzugsvariante empfohlen. Diese Variante ermöglicht die Wiedervernässung des Gewässerumfeldes durch einen kontrollierten Anstau und trägt damit in besonderem Maße zur ökologischen Aufwertung des Rohrteiches und seiner Umgebung bei. Zudem stärkt sie die Biodiversität und unterstützt die wasserhaushaltliche Regeneration des Gebiets.

Die Entscheidung zugunsten dieser Variante wird von der Mehrheit der Teilnehmenden der Informationsveranstaltung getragen.

Die Umsetzung sowie die Finanzierung der Variante 2 erfolgt durch die Landgesellschaft Mecklenburg – Vorpommern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

keine

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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