Beschlussvorlage - 31/2025/30

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Schloen-Dratow beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Schloen-Dratow.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Schloen-Dratow hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2022 in der Fassung vom 25.09.2025 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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