Beschlussvorlage - 31/2025/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schloen-Dratow beschließt die anliegende 1. Änderung der Hauptsatzung.

 

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Sachverhalt

Nach § 42 Abs. 1 der Kommunalverfassung ist die räumliche Abgrenzung von Ortsteilen in der Hauptsatzung darzustellen. Hierzu liegt das neue Rundschreiben vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 19.05.2025 vor.

§ 1 Abs. 1 ihrer Satzung wurde ergänzt sowie zusätzlich mit einer Anlage versehen.

 

Durch die Änderung des Artikel 4 der Gesetzte zur Änderung des Bauprodukten-marktüberwachungsgesetzte, der Landesbauordnung MV, des Architekten- und Ingenieurgesetzes und der Kommunalverfassung MV wird die Änderung der Hauptsatzung notwendig.

§ 39 Abs. 3a der KV M-V regelt die Form der Erklärungen, welche der Unterschrift des Bürgermeisters, dessen Stellvertreter sowie eines Siegels bedarf. Die Änderung der KV M-V legt eine Ausnahme fest. § 6 Abs. 3 ihrer Satzung wurde um einen Satz ergänzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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