Beschlussvorlage - 10/2025/31
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters vom Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Torgelow am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Rohne
- Einbringer:
- Frau Rohne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss Torgelow am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Torgelow am See
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Entscheidung
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03.11.2025
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Torgelow am See hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2023 in der Fassung vom 15.09.2025 gemäß § 3+3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.
