Beschlussvorlage - 10/2025/29

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Torgelow am See beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Bürgermeisters (Herr Kucklick) vom Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Torgelow am See.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Torgelow am See hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2022 in der Fassung vom 02.09.2025 gemäß § 3+3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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