Beschlussvorlage - 30/2025/39

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt einer unentgeltlichen Zuordnung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz der Flurstücke 52, 59, 62, 115 und 119/1 in der Flur 1 der Gemarkung Lansen zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Gemeinde werden durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die Flurstücke 52, 59, 62, 115 sowie 119/1 (siehe Anlage) zur unentgeltlichen Zuordnung im Rahmen des Vermögenszuordnungsgesetzes angeboten. 

Bei den betroffenen Flurstücken handelt es sich um Gewässerflurstücke, auf denen sich Gewässer 2. Ordnung befinden, welche teilweise verroht, zum größten Teil aber als Fließgewässer und Gräben erfasst sind.

Die Gemeinde ist nach dem Landeswassergesetz für die Gewässer 2. Ordnung unterhaltungspflichtig. Sie bedienen sich dabei dem Wasser-Boden-Verband. Die Flurstücke sind für die Gewässerunterhaltung zwingend erforderlich.

Aus Bewirtschaftungsgründen und zur Sicherung des Ausbaus und des ordnungsgemäßen Abflusses des Gewässers empfehlen wir ausdrücklich einer Zuordnung zuzustimmen. Nur wenn das Gewässerflurstück im Eigentum der Gemeinde steht, kann der gesetzlichen Unterhaltungs- und Ausbaupflicht ordnungsgemäß nachgekommen werden. Insgesamt haben die Flurstücke eine Fläche von 3.079 Quadratmetern. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Zuordnung erfolgt unentgeltlich. Es entsteht daher keine Auszahlung und kein Aufwand. Das Anlagevermögen erhöht sich um den festgestellten Wert der einzelnen Flurstücke. Daraus resultiert ein Ertrag in Höhe der Zuschreibung. Eine Änderung der Eröffnungsbilanz ist hier nicht erforderlich, da der Eigentumsübergang mit Eintritt der Bestandskraft des Zuordnungsbescheides erfolgen soll.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...