Beschlussvorlage - 30/2025/39
Grunddaten
- Betreff:
-
vermögensrechtliche Zuordnung - Gräben/Gewässer 2. Ordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss Peenehagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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28.10.2025
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Sachverhalt
Der Gemeinde werden durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) die Flurstücke 52, 59, 62, 115 sowie 119/1 (siehe Anlage) zur unentgeltlichen Zuordnung im Rahmen des Vermögenszuordnungsgesetzes angeboten.
Bei den betroffenen Flurstücken handelt es sich um Gewässerflurstücke, auf denen sich Gewässer 2. Ordnung befinden, welche teilweise verroht, zum größten Teil aber als Fließgewässer und Gräben erfasst sind.
Die Gemeinde ist nach dem Landeswassergesetz für die Gewässer 2. Ordnung unterhaltungspflichtig. Sie bedienen sich dabei dem Wasser-Boden-Verband. Die Flurstücke sind für die Gewässerunterhaltung zwingend erforderlich.
Aus Bewirtschaftungsgründen und zur Sicherung des Ausbaus und des ordnungsgemäßen Abflusses des Gewässers empfehlen wir ausdrücklich einer Zuordnung zuzustimmen. Nur wenn das Gewässerflurstück im Eigentum der Gemeinde steht, kann der gesetzlichen Unterhaltungs- und Ausbaupflicht ordnungsgemäß nachgekommen werden. Insgesamt haben die Flurstücke eine Fläche von 3.079 Quadratmetern.
Finanz. Auswirkung
Die Zuordnung erfolgt unentgeltlich. Es entsteht daher keine Auszahlung und kein Aufwand. Das Anlagevermögen erhöht sich um den festgestellten Wert der einzelnen Flurstücke. Daraus resultiert ein Ertrag in Höhe der Zuschreibung. Eine Änderung der Eröffnungsbilanz ist hier nicht erforderlich, da der Eigentumsübergang mit Eintritt der Bestandskraft des Zuordnungsbescheides erfolgen soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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