Beschlussvorlage - 06/2025/38
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kargow - Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Grit Schlaeth
- Einbringer:
- Frau Schlaeth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kargow
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.10.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Kargow beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses in Kargow gem. HOAI. Die Vergabe erfolgt im Wege einer Verhandlungsvergabe gemäß geltendem Vergaberecht (sh. Sachverhalt). Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten. Die Vergabe erfolgt zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Grundlagenermittlung bis Vorplanung). Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet. Weitere Planungskosten und Kosten für die Bauleistungen sind in den Haushaltplanungen ab 2026 zu berücksichtigen. Entsprechende Fördermittel sind zu akquirieren.
Sachverhalt
Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kargow stehen im Haushalt 2025 finanzielle Mittel zur Verfügung, um Planungsleistungen zu beauftragen. Ziel ist es, erste Vorentwürfe zu erarbeiten. Hierfür ist es erforderlich, zunächst eine Grundlagenermittlung und Vorplanung zu erlangen. Im Zuge dieser Leistungsphasen soll ein geeigneter Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus ermittelt und Vorverhandlungen zur Genehmigungsfähigkeit geführt werden werden. Weiterhin werden mögliche Varianten untersucht, dargestellt und bewertet. Mit Abschluss der Leistungsphase 2 liegt zudem eine belastbare Kostenschätzung vor. Gemäß § 22 Abs. 4a Satz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens. Es wird empfohlen, die Planungsleistungen im Rahmen einer Verhandlungsvergabe auszuschreiben. Drei geeignete Planungsbüros sollen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 kann mit der konkreten Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) begonnen werden. Die Planungsleistungen (Lph. 3-9) werden dann separat ausgeschrieben. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan der Folgejahre vorzusehen
