Beschlussvorlage - 00/2025/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung des Amtsvorstehers vom Jahresabschluss 2024 des Amtes Seenlandschaft Waren.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss des Amtes Seenlandschaft Waren zum 31.12.2024 in der Fassung vom 04.08.2025 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner Sitzung am 04.09.2025 geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss die Beschlussfassung über die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2024 Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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