Beschlussvorlage - 22/2025/34
Grunddaten
- Betreff:
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Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächensolaranlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EEG 2023 (B-Plan Nr. 5 - Solaranlage Liepen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss Hohen Wangelin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Wangelin
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Entscheidung
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30.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt das anliegende Vertragsangebot der JUWI GmbH, 55286 Wörrstadt zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen (gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EEG) zu B-Plan Nr. 5 „Solarpark Liepen“ anzunehmen.
Mit der Annahme und Gegenzeichnung dieses Vertrages verpflichtet sich die JUWI GmbH, der Gemeinde Hohen Wangelin eine jährliche Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh (0,2 Cent der jährlich eingespeister Strommenge kWh), ohne Gegenleistung, für die auf dem Gemeindegebiet befindliche Solaranlage zu zahlen.
Sachverhalt
Die JUWI GmbH plant die Errichtung einer Freiflächensolaranlage im Ortsteil Liepen (B-Plan Nr. 5). Der Satzungsbeschluss wurde bereits gefasst.
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 sollen Anlagenbetreiber Gemeinden die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind finanziell beteiligen. Da sich die JUWI GmbH hiermit nun dazu bereit erklärt, würde die Gemeinde demgemäß eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh, ohne Gegenleistung erhalten. Wenn die Gemeinde gewillt ist das Angebot anzunehmen, wird der Betrag jährlich ausgezahlt, für mindestens 20 Jahre (+ 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption).
Kalkuliert wurde mit ca. 59.850.000 kWh/pro Jahr – dies ergibt einen jährlichen Auszahlungsbetrag in Höhe von ca. 119.700 € (ab 2030 – da 2029 die Inbetriebnahme geplant ist).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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17,4 MB
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