Beschlussvorlage - 24/2025/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einleitung Vergabeverfahren für das BV
"Erneuerung Straße Sapshagen, OL und Kreuszungsbereich Moltzow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Kati Meier zu Ummeln
- Beteiligt:
- Bauamt
- Einbringer:
- Kati Meier zu Ummeln
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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23.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Klocksin beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für das Bauvorhaben „Erneuerung Straße Sapshagen, OL und Kreuzungsbereich Moltzow“. Es soll eine Freihändige Vergabe durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit 100% bewertet. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.
Sachverhalt
Die Gemeindestraße von Klocksin nach Sapshagen befindet sich, vor allem im Kreuzungsbereich nach Moltzow und in der Ortslage Sapshagen in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gegeben. Eine Reparatur ist hier nicht mehr möglich. Aus diesem Grund müssen diesen beiden Bereiche grundhaft erneuert werden. Die grundhafte Erneuerung beinhaltet die Entfernung der alten Asphalt- und Tragschichten sowie den Neuaufbau mit Frostschutz-, Schottertrag- und Asphaltschicht. Des Weiteren ist für den Kreuzungsbereich eine Umleitung vorgesehen. Eine erste Kostenannahme lässt Kosten in Höhe von ca. 80.000 Euro erwarten.
Gemäß Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) vom 19. April 2024 wird eine Freihändige Vergabe durchgeführt. Dazu werden 3 Fachfirmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Als Zuschlagskriterium wird der Preis mit 100% bewertet. Nach formaler, rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung erfolgt dann die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Gem. § 22 Abs. 4a, S. 1 der Kommunalverfassung – KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung dieses Vergabeverfahrens.
