Beschlussvorlage - 06/2025/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 24 KiföG MV das Einvernehmen zum verhandelten Leistungsvertrag zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem Träger die Kita „Regenbogenland“ Kargow, AWO-Müritz gGmbH, Richard-Wossidlo-Straße 5b, 17192 Waren (Müritz) zum 01.07.2025 herzustellen.

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Sachverhalt

Entsprechend § 24 KiföG MV soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vereinbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen.

Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen der jeweiligen Kindertageseinrichtungen festgelegt.

Daher hat der Träger AWO-Müritz gGmbH beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ fristgerecht zum 01.01.2025 einen Antrag für den Zeitraum 01.07.2025 bis 30.06.2026  gestellt.

Der Träger beantragte eine pauschalierte Entgelterhöhung in Höhe von 4 %. Mit dieser sollen die anfallenden Mehraufwendungen wie Personal- und Sachkostensteigerungen für diesen Zeitraum abgegolten werden.

Die Gemeinden beteiligen sich entsprechend § 27 KiföG MV an den Kosten der Kindertagesförderung für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben, in Höhe von 31,49 % des in Anspruch genommenen Platzes je Kind nach der jeweiligen Förderart und dem Förderumfang. Die festgelegte kindbezogene monatliche Gemeindepauschale entfällt somit.

Empfehlung des Amtes:

Der Träger wurde gemäß § 24 KiföG M-V an den Verhandlungen beteiligt (siehe Protokoll).

Das Amt empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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