Beschlussvorlage - 24/2025/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Veränderungsperre Nr. 1 gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches in Form der anliegenden Aufhebungssatzung.

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den Geltungsbereich des VB-Planes Nr. 2 der Gemeinde Klocksin, siehe Anlage 1 der Aufhebungssatzung.

 

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Sachverhalt

Das Planverfahren zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 2 „SO Photovoltaik Lütgendorf“ ist zwar immer noch nicht zu Ende geführt worden, jedoch gab es zwischenzeitlich Gespräche zwischen dem Bürgermeister und dem Flächeneigentümer.

Eine aus Sicht der Gemeinde zufriedenstellende Lösung zur Umsetzung des Bauvorhabens, auch ohne einen rechtskräftigen Bebauungsplan, konnte nach Aussage des Bürgermeisters gefunden werden.

Nach Aufhebung der Veränderungssperre kann der Vorhabenträger die Bebauung nach Stand § 33 BauGB (bei einem “gewissen” Planungsstand, ohne rechtskräftigen Bebauungsplan) höchstwahrscheinlich umsetzen. Über die Genehmigung des Bauantrages entscheidet abschließend jedoch der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Zumindest steht die Veränderungssperre diesem Antrag nun nicht mehr entgegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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