Beschlussvorlage - 24/2025/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre Nr. 1 der Gemeinde Klocksin (VB-Plan Nr. 2 "SO PV Lütgendorf")
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der Veränderungsperre Nr. 1 gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches in Form der anliegenden Aufhebungssatzung.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den Geltungsbereich des VB-Planes Nr. 2 der Gemeinde Klocksin, siehe Anlage 1 der Aufhebungssatzung.
Sachverhalt
Das Planverfahren zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 2 „SO Photovoltaik Lütgendorf“ ist zwar immer noch nicht zu Ende geführt worden, jedoch gab es zwischenzeitlich Gespräche zwischen dem Bürgermeister und dem Flächeneigentümer.
Eine aus Sicht der Gemeinde zufriedenstellende Lösung zur Umsetzung des Bauvorhabens, auch ohne einen rechtskräftigen Bebauungsplan, konnte nach Aussage des Bürgermeisters gefunden werden.
Nach Aufhebung der Veränderungssperre kann der Vorhabenträger die Bebauung nach Stand § 33 BauGB (bei einem “gewissen” Planungsstand, ohne rechtskräftigen Bebauungsplan) höchstwahrscheinlich umsetzen. Über die Genehmigung des Bauantrages entscheidet abschließend jedoch der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Zumindest steht die Veränderungssperre diesem Antrag nun nicht mehr entgegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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