Beschlussvorlage - 24/2025/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr Klocksin - Einleitung des
Vergabeverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Klocksin
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.06.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klocksin beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr Klocksin. Es ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet
Sachverhalt
Die Gemeinde Klocksin möchte für ihre Feuerwehr eine neue Tragkraftspritze (siehe Leistungsbeschreibung) beschaffen.
Die vorhandene Tragkraftspritze (TS) ist über 25 Jahre alt und am Ende ihrer Nutzungzeit angekommen. Der aktuelle Wartungs- und Reparaturaufwand übersteigt die wirtschaftliche Nutzung. Die Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze dient der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Klocksin. Dafür wurde anliegendes Projekt zur Förderung über den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit einer 50 %igen Zuwendung beantragt. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stimmte dem Projekt zu und übereichte am 07.04.2025 einen Zuwendungsbescheid für die Tragkraftspritze an die Gemeinde.
Das Leistungsverzeichnis für die Tragkraftspritze wurde erarbeitet, so dass nun ein ausschreibungsreifes Projekt vorliegt.
Gemäß § 22 Abs. 4a Satz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens. Im Zuge der Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses wurde eine Kostenschätzung eingeholt. Demnach entstehen Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 €. Diese würden folglich voraussichtlich mit 10.000,00 Euro gefördert werden und es würden 10.000,00 Euro Eigenmittel für die Gemeinde verbleiben. Entsprechend dem geltendem Vergaberecht wird empfohlen, eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Lieferleistung durchzuführen. Nach derzeitigem Stand kann der Auftrag im 3. Quartal 2025 vergeben werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
274,3 kB
|
