Beschlussvorlage - 30/2025/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Hebesatz-Satzung für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Susann Panek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Peenehagen
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Peenehagen
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Entscheidung
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17.06.2025
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Sachverhalt
Die Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 umgesetzt. Die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes für Grundsteuer B für das Jahr 2025 hat einen Hebesatz von 481 v.H. ergeben. Somit wäre die Einnahme aus 2024 in Höhe von ca. 122.721 € generiert (bei einem vorliegenden Datenbestand vom Finanzamt von ca. 90 Prozent). Bei der Grundsteuer A ist ein aufkommensneutraler Hebesatz von 464 v.H. ermittelt worden. Damit wäre die Einnahme aus 2024 in Höhe von 18.721 € generiert (bei einem vorliegenden Datenbestand vom Finanzamt von ca. 77 Prozent). Die Steuerabteilung hat eine Hochrechnung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B anhand der bereits vorliegenden Messbescheide vom Finanzamt vorgenommen. Durch noch fehlende Datensätze ist noch nicht absehbar, inwieweit sich der aufkommensneutrale Hebesatz entwickelt. Um aber wahrscheinlich Einnahmeverluste auszugleichen, wird eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 464 Prozent und der Grundsteuer B auf 481 Prozent empfohlen. Mit diesen Hebesätzen ist die Gemeinde in der Lage, die Differenzen auszugleichen. Diese sind in der anliegenden Hebesatzsatzung berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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