Beschlussvorlage - 24/2025/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Änderung der Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2025.

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Sachverhalt

Die Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 umgesetzt. Die Ermittlung des aufkommensneutralen Hebesatzes für Grundsteuer B für das Jahr 2025 hat einen Hebesatz von 459 v.H. ergeben. Somit wäre die Einnahme aus 2024 in Höhe von ca. 36.371 € generiert (bei einem vorliegenden Datenbestand vom Finanzamt von ca. 90 Prozent). Bei der Grundsteuer A ist ein aufkommensneutraler Hebesatz von 735 v.H. ermittelt worden. Damit wäre die Einnahme aus 2024 in Höhe von 18.721 € generiert (bei einem vorliegenden Datenbestand vom Finanzamt von ca. 73 Prozent). Die Steuerabteilung hat eine Hochrechnung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B anhand der bereits vorliegenden Messbescheide vom Finanzamt vorgenommen. Durch noch fehlende Datensätze ist noch nicht absehbar, inwieweit sich der aufkommensneutrale Hebesatz entwickelt. Um aber wahrscheinlich Einnahmeverluste auszugleichen, wird eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 735 Prozent und der Grundsteuer B auf 459 Prozent empfohlen. Mit diesen Hebesätzen ist die Gemeinde in der Lage, die Differenzen auszugleichen. Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung am 22.05.2025 die Erhöhung der Hebesätze ab 2025 wie folgt bestätigt.                                 Grundsteuer B von 420 v.H. auf 450 v.H.                                                                                                                                                      Grundsteuer A von 330 v.H. auf 340 v.H.  Diese sind in der anliegenden Hebesatzsatzung berücksichtigt.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

  x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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