Beschlussvorlage - 24/2025/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung 2025 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.

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Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans, den Höchstbetrag der Kassenkredite, die Steuersätze (Hebesätze), den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen. Alle besprochenen Änderungen wurden berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügtem Ergebnis- und Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2025.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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