Beschlussvorlage - 10/2025/12

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Haushaltssatzung 2025 und 2026 mit dem dazugehörigen Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung kann Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre enthalten. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, den Höchstbetrag der Kassenkredite, die Steuersätze (Hebesätze), den Betrag der Verpflichtungsermächtigungen sowie die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Die Haushaltspläne, die Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Sie sind nach Maßgabe der Kommunalverfassung MV für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben. Die Haushaltssatzungen enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde durch die Finanzverwaltung des Amtes anhand der vorliegenden Unterlagen aufgestellt und mit dem Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde ausführlich besprochen. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 und 2026 mit den dazugehörigen Haushaltsplänen.

 

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalten 2025 und 2026.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...