Beschlussvorlage - 06/2025/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kargow beschließt die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 7 KV M-V ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn eine Kommune in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren keinen Haushaltsausgleich erzielen kann. Der Haushaltsausgleich konnte sowohl im Haushaltsjahr 2024 als auch im Haushaltsjahr 2025 laut vorliegenden Haushaltsplänen nicht erreicht werden. Daher ist ein Haushaltssicherungskonzept zwingend erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

  x

Ja, PSK

  siehe HH-Sicherungskonzept

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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