Beschlussvorlage - 06/2025/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, unter Vorbehalt der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan 2025 durch die Gemeindevertretung, die Vergabe einer Zuwendung für den Kulturverein Kargow e.V. in Höhe von 5.000,00 € an

 

Gemeinsam Leben

Kulturverein Kargow e.V.

Federower Straße 9

17192 Kargow

 

Hinweis: Entsprechend der Prüfung der Verwaltung wurden alle Fördervoraussetzungen lt. Zuwendungsrichtlinie erfüllt, so dass das Projekt förderfähig ist.

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Sachverhalt

Der Gemeinsam Leben - Kulturverein Kargow e.V.  beantragte am 03.08.2024 einen finanziellen Zuschuss von der Gemeinde in Höhe von 5.000,00 € für das Sommerfest und Stoppelcross.

Für die Bezuschussung plant die Gemeinde Kargow im Haushalt 2025 finanzielle Mittel auf dem Produktsachkonto 06/28100.5419 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige) einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, PSK 28100.5419

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in € 5.000,00

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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