Beschlussvorlage - 31/2025/06
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schloen-Dratow -Straßenreinigungssatzung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christian Hammer
- Einbringer:
- Herr Hammer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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29.04.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schloen-Dratow -Straßenreinigungssatzung- in der neuen Fassung. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schloen-Dratow vom 20.12.2016 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Sachverhalt
Gegen die aktuelle Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Schloen-Dratow -Straßenreinigungssatzung- bestehet in einigen Punkten rechtliches Bedenken.
Nach § 3 Satz 2 sind die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse jederzeit sauber und von Schnee und Eis frei zu halten. Die Übertragung der Pflichten auf die Anlieger steht unter dem strikten Vorbehalt der Zumutbarkeit in persönlicher und sachlicher Hinsicht. Unzumutbar oder sonst unzulässig wäre die Reinigung von Entwässerungsanlagen und die dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse.
Nach § 4 Absatz 2 und Absatz 3 der Straßenreinigungssatzung sind Glatteis und Schnee bis 8:00 Uhr des Folgetages zu beseitigen. Es braucht erst mit Beginn des allgemeinen Tages- und Berufsverkehrs gestreut werden. An Sonn- und Feiertagen ist dies nicht vor 9:00 Uhr (LG Oldenburg, DAR 2002 S. 128). Eine zeitliche Unterscheidung zwischen Werktagen und Sonn- und Feiertagen ist daher in der Satzung erforderlich.
Die bestehende Satzung wurde dahingehend überarbeitet und ein neuer Entwurf wurde erstellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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154,4 kB
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