Beschlussvorlage - 22/2025/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt gemäß § 39 Absatz 3 Satz 4 KV M-V die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Instandsetzung der Wohnung im Erdgeschoss links in der Friedenstraße 32.

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Sachverhalt

Eine Einwohnerin der Gemeinde Hohen Wangelin benötigt dringend eine Wohnung. Aus gesundheitlichen Gründen benötigt sie eine Wohnung im Erdgeschoss. Solch eine Wohnung wäre in der Friedenstraße 32 frei, jedoch ist diese aufgrund ihres Zustandes nicht bezugsfähig. Eine andere sofort beziehbare Wohnung im Erdgeschoss ist nicht vorhanden. 

 

Für die Instandsetzung einer Wohnung oberhalb der durch Beschluss festgelegten Wertgrenzen ist eine Entscheidung der Gemeindevertretung notwendig. Zu diesem Zeitpunkt, als eine Entscheidung getroffen werden musste, war jedoch bereits die Ladefrist für die Gemeindevertretersitzung am 21.01.2025 abgelaufen und eine Tischvorlage auch rechtlich nicht möglich. 

Damit jedoch sofort mit den Instandsetzungarbeiten begonnen werden konnte und aufgrund der Dringlichkeit kein zeitlicher Verzug eintritt, hat der Bürgermeister von seinem Recht aus § 39 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) Gebrauch gemacht und in diesem Fall anstelle der Gemeindevertretung über die Instandsetzungmaßnahme entschieden. Zu diesem Zeitpunkt wurde mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro gerechnet. Die aktuelle Kostenschätzung liegt aufgrund des hohen Sanierungs-/Instandsetzungbedarfs (teilweise noch Ausstattung aus der Bauzeit des Wohnblockes) bei ca. 41.000 Euro .

Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 4 KV M-V bedarf diese Entscheidung der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

  Durch diesen Beschluss keine.

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