Beschlussvorlage - 30/2025/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Wegenutzungsvertrag Strom mit der E.DIS Netz GmbH ab dem 28.09.2026.

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Sachverhalt

Die Wegenutzungsverträge Strom zwischen der E.DIS Netz GmbH und der ehemaligen Gemeinde Groß Gievitz endet mit Ablauf des 27.09.2026 bzw. enden bei den ehemaligen Gemeinden Hinrichshagen und Lansen zum 02.07.2027. Mit Beschluss 30/2024/28 vom 03.09.2024 wurden die Verträge mit den ehemaligen Gemeinden Hinrichshagen und Lansen vorzeitig zum 27.07.2026 beendet. Ein einheitlicher Wegenutzungsvertrag Strom für die Gemeinde Peenehagen ab dem 28.09.2026 soll abgeschlossen werden. Im Wegenutzungsvertrag Strom ist unter anderem auch die Konzessionsabgabe geregelt. Konzessionsabgaben sind Abgaben für Lieferungen vom Energieanbieter an die Gemeinde, diese ergeben sich aus § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Eine Neuvergabe der Wegenutzungsverträge zwischen der Gemeinde und einem interessierten Energieversorgungsunternehmen ist notwendig. Gemäß § 46 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) machen die Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach § 46 Absatz 2 EnWG das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a EnWG von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Die Bekanntgabe fand vom 09.10.2024 bis zum 08.01.2025 im Digitalem Bundesanzeiger statt. Die E.DIS Netz GmbH hat als einziger Anbieter ihr Interesse bekundet und einen neuen Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Peenehagen ab 28.09.2026 in zweifacher Ausfertigung übergeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, PSK

30/54000.4625

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

Ca. 20.000,00

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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