Beschlussvorlage - 30/2024/57

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Satzung über kostenpflichtige Hilfe- und Sachleistung der FFw Lansen  vom 17.10.2001 wird aufgehoben.

2. Satzung über kostenpflichtige Hilfe- und Sachleistung der FFw Groß Gievitz vom 17.10.2001 wird aufgehoben. 

3. Die neue Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Peenehagen wird beschlossen. 

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Sachverhalt

Die bisherigen Satzungen über kostenpflichtige Hilfe- und Sachleistung der FFw Lansen und Groß Gievitz vom 17.10.2001 bedurften aufgrund der Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrschG M-V) und der Einführung des neuen § 2b UStG einer Überarbeitung.
Die Einführung des neuen § 2b UStG führt zu einem Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand.
Der § 2b UStG trat zum 01.01.2016 in Kraft. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist vorgesehen, von der auch die Gemeinde Peenehagen Gebrauch macht. Die neuen Regelungen gelten für die Gemeinde somit ab 01.01.2025.
Der Kostenersatz für freiwillige Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr unterliegen dann der Umsatzsteuer.
Mit der Anpassung der Satzung über die Erhebung des Kostenersatzes für freiwillige Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr soll sichergestellt werden, dass ab dem 01.01.2025 der Gemeinde durch die Umsatzsteuerpflicht keine Einnahmen verloren gehen.

Die Kalkulation der Gebührensätze ist mit Unterstützung der Firma KUBUS erfolgt.

Die Grundsätze der Gebührenkalkulation sowie die Kostenverteilung und Ermittlung der Stundensätze sind der Anlage zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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