Beschlussvorlage - 31/2025/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Voentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 06 „Solarpark Kargow Unterdorf 2” der Gemeinde Kargow keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die D&K Entwicklungs GmbH hat bei der Gemeinde Kargow die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde befürwortet und beginnt nun mit dem Verfahren zur Vorentwurfsbeteiligung. Alle Nachbargemeinden haben nun die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, da Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu beachten.

Die Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark Kargow Unterdorf 2“ verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Freiflächensolaranlage.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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