Beschlussvorlage - 24/2025/02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende von Herrn Velten Tempke in Höhe von 250,00 Euro für den Gemeindewald Klocksin.

 

 

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Sachverhalt

Am 30.12.2024 ging eine Spende von Herrn Velten Tempke in Höhe von 250,00 Euro auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde "Gemeinde Klocksin - Wald“ angegeben.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme entscheidet gemäß § 44 Absatz 4 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.

 

Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Absatz 4 Satz 5 und 6 KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

x

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahme: 250,00 € 55501.46291

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgabe: 250,00 € 55501.52313

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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