Beschlussvorlage - 24/2025/02
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für den Gemeindewald Klocksin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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18.02.2025
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Sachverhalt
Am 30.12.2024 ging eine Spende von Herrn Velten Tempke in Höhe von 250,00 Euro auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde "Gemeinde Klocksin - Wald“ angegeben.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme entscheidet gemäß § 44 Absatz 4 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.
Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Absatz 4 Satz 5 und 6 KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.
