Beschlussvorlage - 06/2024/56
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für die Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Denny Rosen
- Einbringer:
- Herr Rosen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Kargow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kargow
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Entscheidung
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28.01.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 2.000,00 € von der Jost-Reinhold-Stiftung, Forsthaus Ulrichshof in 17219 Ankershagen.
Verwendungszweck: Ausflüge und Aktionstage der Kinder- und Jugendfeuerwehr
Die Annahme erfolgt auf dem Produktsachkonto 12601.46291 und die Bereitstellung der
Mittel erfolgt auf dem Produktsachkonto 12601.52920.
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V dürfen Zuwendungen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die
Gemeindevertretung. In diesem Fall warb der Bürgermeister eine Spende von der Jost-Reinhold-Stiftung, Forsthaus Ulrichshof in 17219 Ankershagen in Höhe von 2.000,00 € für Ausflüge und Aktionstage der Kinder- und Jugendfeuerwehr ein.
Die Gemeindevertretung hat nun über die Annahme zu beschließen.
Jährlich wird ein Bericht erstellt, in welchem die Geber (Spender), die Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind. Dieser wird der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet
und öffentlich bekannt gegeben.
