Beschlussvorlage - 06/2024/52

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 mit der AD Kargow GmbH, Yorckstraße 20, 93049 Regensburg (Geschäftsführer Simon Dillinger).

  

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Sachverhalt

Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Betreiber der Solaranlage (AD Kargow GmbH), für die Solaranlage auf dem Flurstück 373 in der Flur 1, Gemarkung Kargow, gemäß § 6 Abs. 1, Erneuerbare – Energien – Gesetz, der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh (der tatsächlich eingespeiste Strommenge) ohne Gegenleistung, jährlich auszuzahlen.

Es geht um die Solaranlage die in einem 110 m breiten Streifen an der Bahntrasse Berlin –Rostock in Höhe Kargow - Unterdorf nun per Bauantragstellung nach § 35 BauGB realisiert werden soll (Herr Durke war in einer der letzten HFA-Sitzungen und hat dazu Erläuterungen vorgenommen, eine Baugenehmigung liegt noch nicht vor)- Karte siehe Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen in € ca. 18.643,56

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

(bei 9.321.780 kWh/Jahr)

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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