Beschlussvorlage - 30/2024/46

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Peenehagen beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV die Entlastung der Bürgermeisterin vom Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Peenehagen.

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Peenehagen hat den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.12.2020 in der Fassung vom 29.10.2024 gemäß § 3a Kommunalprüfgesetz M-V auf seiner letzten Sitzung geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich waren, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 zu entlasten. Gemäß § 60 Abs. 6 der Kommunalverfassung MV ist der Beschluss über die Entlastung unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

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