Beschlussvorlage - 24/2024/43

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung äußert zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 „Solarpark am Bioenergiestandort Schwenzin“ der Gemeinde Jabel keine Anregungen und Hinweise.

Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Die Kommunalwind Nord GmbH hat bei der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt. Diesen Antrag hat die Gemeinde befürwortet und nun bereits einen Vorentwurf erarbeitet. Alle Nachbargemeinden haben die Möglichkeit hierzu eine Stellungnahme abzugeben, denn Bauleitpläne benachbarter Gemeinden sind aufeinander abzustimmen. Hierbei sind auch die Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu beachten.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer Freiflächensolaranlage.

 

Die vollständigen Planunterlagen können unter: https://www.amt-slw.de/seite/271503/bauleitplanung.html eingesehen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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