Beschlussvorlage - 24/2024/42

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den in der Anlage beigefügten Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 mit der Energiepark Linstow GmbH, Obotritenring 40, 19053 Schwerin.

  

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Sachverhalt

Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Betreiber der Solaranlage (Energiepark Linstow) – VB-Plan Nr. 2 (PV Lütgendorf) – gemäß § 6 Abs. 1, Erneuerbare – Energien – Gesetz, der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh (der tatsächlich eingespeiste Strommenge) ohne Gegenleistung, jährlich auszuzahlen, solange der Betreiber eine Förderung nach dem EEG 2023 oder einer aufgrund des EEG erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen hat und nach § 6 Abs. 5 EEG 2023 eine Erstattung vom Netzbetreiber erhält.

Im Vorfeld wurde bereits versucht eine dauerhafte Zahlung unabhängig dieser Förderung zu verhandeln. Bis heute hat sich der Betreiber jedoch nicht darauf eingelassen bzw. kommt diesem Wunsch der Gemeinde nicht nach. Ich empfehle daher jetzt die Bestätigung der Vereinbarung in der vorliegenden Form, um wenigsten solange es eine Förderung gibt, diese auch erhalten zu können. Bei Wegfall der Förderung kann ggf. weiter versucht werden mit dem Vorhabenträger über eine förderungsunabhängige Zahlung zu verhandeln.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen in € ca. 17.400

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

(bei 8.714.160 kWh/Jahr)

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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