Beschlussvorlage - 24/2024/42
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2023 (Neuanlagen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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07.01.2025
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Sachverhalt
Mit diesem Vertrag verpflichtet sich der Betreiber der Solaranlage (Energiepark Linstow) – VB-Plan Nr. 2 (PV Lütgendorf) – gemäß § 6 Abs. 1, Erneuerbare – Energien – Gesetz, der Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent/kWh (der tatsächlich eingespeiste Strommenge) ohne Gegenleistung, jährlich auszuzahlen, solange der Betreiber eine Förderung nach dem EEG 2023 oder einer aufgrund des EEG erlassenen Rechtsverordnung in Anspruch genommen hat und nach § 6 Abs. 5 EEG 2023 eine Erstattung vom Netzbetreiber erhält.
Im Vorfeld wurde bereits versucht eine dauerhafte Zahlung unabhängig dieser Förderung zu verhandeln. Bis heute hat sich der Betreiber jedoch nicht darauf eingelassen bzw. kommt diesem Wunsch der Gemeinde nicht nach. Ich empfehle daher jetzt die Bestätigung der Vereinbarung in der vorliegenden Form, um wenigsten solange es eine Förderung gibt, diese auch erhalten zu können. Bei Wegfall der Förderung kann ggf. weiter versucht werden mit dem Vorhabenträger über eine förderungsunabhängige Zahlung zu verhandeln.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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