Beschlussvorlage - 24/2024/39
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende für den Gemeindewald Klocksin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katrin Richter
- Einbringer:
- Frau Richter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss Klocksin
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Klocksin
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Entscheidung
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07.01.2025
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Sachverhalt
Am 01.11.2024 ging eine Spende in Höhe von 360,00 Euro von Christoph Weber und Jana Hennig auf dem Konto ein. Als Verwendungszweck wurde „Spende Wald“ angegeben.
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen/r Stellvertreter/in eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Über die Annahme entscheidet gemäß § 44 Absatz 4 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung.
Der Spender, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck werden entsprechend § 44 Absatz 4 Satz 5 und 6 KV M-V in einem jährlichen Bericht veröffentlicht, der auch der Rechtsaufsichtsbehörde übersendet wird.
