Beschlussvorlage - 31/2024/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt nach § 39 Abs. 3 S. 4 KV M-V die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Einleitung des Klageverfahrens gegen den Zensusbescheid vom 02. Oktober 2024 des Statistischen Amtes Mecklenburg – Vorpommern vor dem Verwaltungsgericht Greifswald.

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Sachverhalt

Das Statistische Amt Mecklenburg – Vorpommern hat die Einwohnerzahl für die Gemeinde Schloen-Dratow als Ergebnis des Zensus 2022 durch Bescheid vom 02.10.2022 auf 836 Einwohner festgestellt. Die Zahl der im Melderegister registrierten Einwohner der Gemeinde zu diesem Stichtag ist hingegen höher.

Die Fortschreibung der Einwohnerzahlen hat zumindest bis zum nächsten Zensus seine Gültigkeit. Die daraus resultierenden finanziellen Einbußen bei den gemeindlichen Einnahmen sind nach derzeitigem Stand erheblich. Eine Änderung der fortgeschriebenen Einwohnerzahl kann nur im Klageverfahren erreicht werden.

Gegen den Bescheid des Statistischen Amtes Mecklenburg - Vorpommern konnte innerhalb eines Monats geklagt werden. Die Klagefrist lief am 07.11.2024 ab.

Eine Musterklage, angeregt durch den Städte- und Gemeindetag M-V, soll vorbereitet werden, konnte aber aufgrund der kurzen Klagefrist nicht rechtzeitig auf den Weg gebracht werden. Den Gemeinden wurde daher die Empfehlung gegeben, fristwahrend gegen den Zensusbescheid Klage einzureichen.

Der Bürgermeister und sein erster Stellvertreter haben daher zur Fristwahrung Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

Diese Entscheidung bedarf nach § 39 Abs. 3 S. 4 KV M-V der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, PSK

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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