Beschlussvorlage - 31/2024/48

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer. 

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Sachverhalt

Die Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 umgesetzt. Die Steuerabteilung hat in diesem Zusammenhang eine Hochrechung der möglicherweise notwendigen Hebesätze anhand der bereits vorliegenden Messbescheide vom Finanzamt vorgenommen. Eine abschließende Beurteilung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da noch nicht alle Fallzahlen eingearbeitet sind. Um die Jahresveranlagung der Steuern im Jahr 2025 zeitnah umsetzten zu können und den Gemeinden somit die Steuereinnahmen zu sichern, ist es notwendig die Hebesätze ab dem 01.01.2025 festzulegen. Es wird empfohlen, die Hebesätze analog der Hebesätze 2024 zu beschließen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

außerplanmäßiger /

 

überplanmäßiger Aufwand EH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

außerplanmäßige /

 

überplanmäßige Auszahlung FH

 

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Anlagen

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