Beschlussvorlage - 31/2024/48
Grunddaten
- Betreff:
-
Hebesatz-Satzung für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annett Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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10.12.2024
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Sachverhalt
Die Grundsteuerreform wird zum 01.01.2025 umgesetzt. Die Steuerabteilung hat in diesem Zusammenhang eine Hochrechung der möglicherweise notwendigen Hebesätze anhand der bereits vorliegenden Messbescheide vom Finanzamt vorgenommen. Eine abschließende Beurteilung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich, da noch nicht alle Fallzahlen eingearbeitet sind. Um die Jahresveranlagung der Steuern im Jahr 2025 zeitnah umsetzten zu können und den Gemeinden somit die Steuereinnahmen zu sichern, ist es notwendig die Hebesätze ab dem 01.01.2025 festzulegen. Es wird empfohlen, die Hebesätze analog der Hebesätze 2024 zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,2 kB
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