Beschlussvorlage - 31/2024/47
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Agrarsolaranlage Oberschloen" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss (frühzeitige Beteiligung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Silvia Kunstmann
- Einbringer:
- Frau Kunstmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung beschließt die Billigung des Vorentwurfes (anliegende Planzeichnung und Begründung – Stand November 2024) zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung und Veröffentlichung im Internet, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Diese werden um Stellungnahmen gebeten.
- Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung beschließt zur Durchführung des Planverfahrens die Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier:
ign Melzer Voigtländer Winter Lüttich, Stadtplaner, Architekten & Ingenieure PartGmbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz), zu übertragen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 04.04.2024 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schloen-Dratow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Agrarsolaranlage Oberschloen“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Auslegung im Amt und Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Stellungnahmen der Öffentlichkeit können im Veröffentlichungszeitraum von jedermann abgegeben werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung im Amt auszulegen und im Internet zu veröffentlichen sowie die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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243,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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700,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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759,2 kB
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