Beschlussvorlage - 31/2024/45
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigung für Wahlen/Abstimmungen/Entscheide
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Iris Heisel
- Einbringer:
- Heisel, Iris
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bau- und Finanzausschuss Schloen-Dratow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Schloen-Dratow
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 und folgende Wahlen/Abstimmungen/Entscheide den ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitgliedern für ihre Tätigkeit im Wahl-/Abstimmungsvorstand eine Aufwandsentschädigung
- in Höhe von 100,00 € für den/die Wahlvorsteher/in
- in Höhe von 75,00 € für weitere Wahlvorstandsmitglieder
zu zahlen.
Sachverhalt
Gemäß Europawahlordnung (EuWO), Bundeswahlordnung (BWO) und Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) erhalten die Mitglieder des Wahl- bzw. Abstimmungsvorstandes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahl-/Abstimmungstag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € für den Vorsteher und 25,00 € für weitere Mitglieder.
Diese wird der Gemeinde vom Bund, Land oder Landkreis rückerstattet, außer bei verbundenen oder eigenen Wahlen/Abstimmungen im Gemeindegebiet (Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen bzw. Entscheide/Abstimmungen).
Die Gemeindevertretung kann laut § 14 Abs. 1 Satz 2 der LKWO M-V für die Mitglieder der Wahl-/Abstimmungsvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann, aber nicht muss.
Der Gemeinde wird per Gesetz die Durchführung von Wahlen hoheitlich übertragen. Die Gewinnung von Wahlhelfern wird seit Jahren problematischer.
Leider ist die seit Jahren in den Erfahrungsberichten zu den Wahlen niedergeschriebene Bitte der Wahlbehörden auf Anpassung der gesetzlichen Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) bislang nicht gesetzlich geändert worden.
Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung zu Lasten der Gemeinden erfolgte zuletzt 2018 nicht.
Im Vergleich zu angrenzenden Gemeinden ist diese aktuell sehr gering.
Entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde wird eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung empfohlen.
